6 U 95/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-09-29, 6 U 95/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 95/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-09-29
Aktenzeichen: 6 U 95/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0929.6U95.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen – das am 11. März 2003 verkündete Urteil der Zivilkammer I des Landgerichts Detmold teilweise abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Fa. M GmbH, J-Straße 6, ####1 M2, 1.719,63 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 11.10.2002 zu zahlen, abzüglich am 25.11.2002 auf die Hauptforderung gezahlter 1.688,13 Euro.
In Höhe des gezahlten Teilbetrages von 1.688,13 Euro ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt.
Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen zu 87 % der Kläger und zu 13 % die Beklagten.
Die Kosten der Berufungsinstanz tragen zu 86 % der Kläger und zu 14 % die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.