Oberlandesgericht Hamm, 2003-10-02, 2 UF 276/03

2 UF 276/03Obergericht02.10.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 UF 276/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-10-02

Aktenzeichen: 2 UF 276/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1002.2UF276.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird das Urteil des Amtsgerichts

  • Familiengericht - Essen vom 27.06.2002 im Ausspruch über den Versorgungsausgleich abgeändert und der Versorgungsausgleich in der Weise durchgeführt, dass von dem Rentenversicherungskonto des Antragsgegners bei der LVA X Nr. ###### Rentenanwartschaften in Höhe von 38,77 Euro bezogen auf das Ende der Ehezeit am 30.06.2002 auf das Rentenversicherungskonto der Antragstellerin bei der LVA X Nr. ###### übertragen werden.

Die Anwartschaften sind in Entgeltpunkte umzurechnen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nach einem Wert von 500,00 Euro gegeneinander aufgehoben.

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