15 W 78/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-10-07, 15 W 78/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 78/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-10-07
Aktenzeichen: 15 W 78/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1007.15W78.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss und der Vorbescheid des Amtsgerichts Dülmen vom 7. August 2002 werden aufgehoben.
Das Amtsgericht wird angewiesen, den am 19. Dezember 2002 zugunsten der Beteiligten zu 1) erteilten Erbschein einzuziehen.
Eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen findet nicht statt.
Der Geschäftswert wir auf 125.000 EUR festgesetzt.
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