Oberlandesgericht Hamm, 2003-10-07, 15 W 78/03

15 W 78/03Obergericht07.10.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 78/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-10-07

Aktenzeichen: 15 W 78/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1007.15W78.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss und der Vorbescheid des Amtsgerichts Dülmen vom 7. August 2002 werden aufgehoben.

Das Amtsgericht wird angewiesen, den am 19. Dezember 2002 zugunsten der Beteiligten zu 1) erteilten Erbschein einzuziehen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen findet nicht statt.

Der Geschäftswert wir auf 125.000 EUR festgesetzt.

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