1 Ss OWi 632/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-10-07, 1 Ss OWi 632/03
Oberlandesgericht Hamm, 2003-10-07, 1 Ss OWi 632/03
1 Ss OWi 632/03Obergericht07.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Ss OWi 632/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-10-07
Aktenzeichen: 1 Ss OWi 632/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1007.1SS.OWI632.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Dortmund zurückverwiesen.
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