27 U 81/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-10-07, 27 U 81/03
Oberlandesgericht Hamm, 2003-10-07, 27 U 81/03
27 U 81/03Obergericht07.10.2003
Regest
In der Insolvenz des Kommissiionärs besteht kein Aussonderungsrecht des Kommittenten an dem Erlös aus dem Kommissionsgeschäft.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 81/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-07
Aktenzeichen: 27 U 81/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1007.27U81.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: §§ 47 InsO, 392 HGB
Leitsätze
In der Insolvenz des Kommissiionärs besteht kein Aussonderungsrecht des Kommittenten an dem Erlös aus dem Kommissionsgeschäft.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 12. März 2003 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird auf seine Kosten zurückgewie-sen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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