Oberlandesgericht Hamm, 2003-10-08, 31 U 117/03

31 U 117/03Obergericht08.10.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 117/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-10-08

Aktenzeichen: 31 U 117/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1008.31U117.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28. Mai 2003 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheits-leistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte selbst zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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