15 W 14/02•Oberlandesgericht Hamm, 2003-10-09, 15 W 14/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 14/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-10-09
Aktenzeichen: 15 W 14/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1009.15W14.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Nichtigkeit der auf den Eigentümerversammlungen vom 15.12.2000 und vom 31.05.2001 gefassten Beschlüsse festgestellt wird.
Die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde tra-gen die Beteiligten zu 1) und 2) je zur Hälfte.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 20.000 Euro festgesetzt.
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