Oberlandesgericht Hamm, 2003-10-09, 4 U 70/03

4 U 70/03Obergericht09.10.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 70/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-10-09

Aktenzeichen: 4 U 70/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1009.4U70.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 30. April 2003 verkündete

Urteil der VII. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird

zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch

Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000,- EUR abzuwenden, wenn nicht

die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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