4 U 70/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-10-09, 4 U 70/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 70/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-09
Aktenzeichen: 4 U 70/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1009.4U70.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 30. April 2003 verkündete
Urteil der VII. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird
zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch
Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000,- EUR abzuwenden, wenn nicht
die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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