30 U 131/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-10-15, 30 U 131/03
Oberlandesgericht Hamm, 2003-10-15, 30 U 131/03
30 U 131/03Obergericht15.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 30 U 131/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-15
Aktenzeichen: 30 U 131/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1015.30U131.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wird das am 30. Mai 2003 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Hagen abgeändert.
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hagen vom 30. Mai 2003 wird aufgehoben. Der Antrag der Verfügungsklägerin auf Erlaß der einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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