Oberlandesgericht Hamm, 2003-10-16, 15 W 399/03

15 W 399/03Obergericht16.10.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 399/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-10-16

Aktenzeichen: 15 W 399/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1016.15W399.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die sofortige Erstbeschwerde hinsichtlich des Feststellungsantrags zu Ziffer 2) als unzulässig verworfen wird.

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