21 U 18/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-10-16, 21 U 18/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 21 U 18/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-16
Aktenzeichen: 21 U 18/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1016.21U18.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 31.10.2002 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen mit dem ihm zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben und die Sache zur erneuten Ver-handlung und Entscheidung auch über die Kosten des Berufungsverfahrens an das Landgericht zurückverwiesen.
Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens bleiben gem. § 8 GKG außer Ansatz.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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