21 U 58/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-10-23, 21 U 58/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 21 U 58/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-23
Aktenzeichen: 21 U 58/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1023.21U58.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 14. Januar 2003 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Verurteilung zum Zinsanspruch entfällt. Insoweit wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger zu 1/8 und die Beklagte zu 7/8.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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