2 Ss OWi 649/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-10-23, 2 Ss OWi 649/03
Oberlandesgericht Hamm, 2003-10-23, 2 Ss OWi 649/03
2 Ss OWi 649/03Obergericht23.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss OWi 649/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-10-23
Aktenzeichen: 2 Ss OWi 649/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1023.2SS.OWI649.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Der Beschluss vom 25. August 2003 wird aufgehoben.
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.
Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird verworfen.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Ent¬scheidung – auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens – an das Amtsgericht Recklinghausen zurückverwiesen.
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