Oberlandesgericht Hamm, 2003-11-06, 5 U 37/01

5 U 37/01Obergericht06.11.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 37/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-11-06

Aktenzeichen: 5 U 37/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1106.5U37.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 21. Dezember 2000 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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