15 W 395/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-11-18, 15 W 395/03
Oberlandesgericht Hamm, 2003-11-18, 15 W 395/03
15 W 395/03Obergericht18.11.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 395/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-11-18
Aktenzeichen: 15 W 395/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1118.15W395.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss und der Beschluss des Amtsgerichts vom 05.03.2003 werden jeweils mit Ausnahme der Wertfestsetzung aufgehoben.
Der Antrag der Beteiligten zu 1) und 2) wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten zu 1) und 2) tragen als Gesamtschuldner die Gerichtskosten des Verfahrens. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet in allen Instanzen nicht statt.
Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
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