Oberlandesgericht Hamm, 2003-11-26, 12 U 112/02

12 U 112/02Obergericht26.11.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 12 U 112/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-11-26

Aktenzeichen: 12 U 112/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1126.12U112.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17. Juli 2002 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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