4 Ss OWi 719/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-12-02, 4 Ss OWi 719/03
Oberlandesgericht Hamm, 2003-12-02, 4 Ss OWi 719/03
4 Ss OWi 719/03Obergericht02.12.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss OWi 719/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-12-02
Aktenzeichen: 4 Ss OWi 719/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1202.4SS.OWI719.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrunde lie¬genden Feststellungen aufgehoben.
In diesem Umfang wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entschei-dung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahren an das Amtsgericht Brilon zurückverwiesen.
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