Oberlandesgericht Hamm, 2003-12-03, 20 U 147/03

20 U 147/03Obergericht03.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 147/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-03

Aktenzeichen: 20 U 147/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1203.20U147.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 05.06.2003 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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