Oberlandesgericht Hamm, 2003-12-03, 3 U 108/02

3 U 108/02Obergericht03.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 108/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-03

Aktenzeichen: 3 U 108/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1203.3U108.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 12. März 2002 verkündete Urteil

der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn -unter Zurückweisung der

Berufung im übrigen - teilweise abgeändert und neu gefaßt.

Die Klage mit dem Klageantrag zu 1) ist betreffend folgender

landwirtschaftli-cher Betriebe dem Grunde nach gerechtfertigt:

Nr. 1. - 32

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen zu 78 % das klagende Land und zu 22 % der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckar.

Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter-legung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwen-den, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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