3 U 108/02•Oberlandesgericht Hamm, 2003-12-03, 3 U 108/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 108/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-03
Aktenzeichen: 3 U 108/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1203.3U108.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 12. März 2002 verkündete Urteil
der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn -unter Zurückweisung der
Berufung im übrigen - teilweise abgeändert und neu gefaßt.
Die Klage mit dem Klageantrag zu 1) ist betreffend folgender
landwirtschaftli-cher Betriebe dem Grunde nach gerechtfertigt:
Nr. 1. - 32
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen zu 78 % das klagende Land und zu 22 % der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckar.
Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter-legung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwen-den, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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