4 Ss OWi 786/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-12-04, 4 Ss OWi 786/03
Oberlandesgericht Hamm, 2003-12-04, 4 Ss OWi 786/03
4 Ss OWi 786/03Obergericht04.12.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss OWi 786/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-12-04
Aktenzeichen: 4 Ss OWi 786/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1204.4SS.OWI786.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des materiellen Rechts zugelas-sen (Entscheidung des mitentscheidenden Einzelrichters).
Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Betroffene wird auf Kosten der Staatskasse, die auch die der Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen hat, freigesprochen.
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