3 U 183/04•Oberlandesgericht Hamm, 2003-12-06, 3 U 183/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 183/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-06
Aktenzeichen: 3 U 183/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1206.3U183.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 21. April 2004 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen abgeändert.
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit vor dem Landgericht durch den Vergleich vom 19.11.2003 nicht erledigt ist.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt, allerdings werden die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens niedergeschlagen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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