3 Ss OWi 781/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-12-09, 3 Ss OWi 781/03
Oberlandesgericht Hamm, 2003-12-09, 3 Ss OWi 781/03
3 Ss OWi 781/03Obergericht09.12.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 781/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-12-09
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 781/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1209.3SS.OWI781.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das Urteil des Amtsgerichts Minden vom 13.08.2003 wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Minden zurückverwiesen.
Im übrigen wird die Rechtsbeschwerde als unzulässig verworfen.
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