3 U 90/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-12-15, 3 U 90/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 90/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-15
Aktenzeichen: 3 U 90/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1215.3U90.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 23. Februar 2000 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung aus dem Urteil durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 20.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Alle Parteien können die Sicherheit auch durch die unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbringen.
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