3 U 126/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-12-17, 3 U 126/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 126/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-17
Aktenzeichen: 3 U 126/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1217.3U126.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 5. Februar 2003 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Klägerinnen tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägerinnen wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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