2 WF 420/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-12-18, 2 WF 420/03
Oberlandesgericht Hamm, 2003-12-18, 2 WF 420/03
2 WF 420/03Obergericht18.12.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 WF 420/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-12-18
Aktenzeichen: 2 WF 420/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1218.2WF420.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerden der Parteien wird der Prozeßkostenhilfebeschluß des Amtsgerichts – Familiengericht – Essen vom 26.09.2003 abgeändert.
Dem Antragsteller wird Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung von Rechts-anwältin L aus C, der Antragsgegnerin unter Beiordnung von Rechtsanwalt I2 aus F bewilligt.
Die Prozeßkostenhilfebewilligung erfolgt ratenfrei.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlaßt.
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