29 W 18/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-12-19, 29 W 18/03
Oberlandesgericht Hamm, 2003-12-19, 29 W 18/03
29 W 18/03Obergericht19.12.2003
Regest
französischer Kostenfestsetzungsbeschluß / rechtzeitig Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 29 W 18/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-12-19
Aktenzeichen: 29 W 18/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1219.29W18.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Zivilsenat
Normen: Art. 32, 34, 53, 54 EuGVVO
Leitsätze
französischer Kostenfestsetzungsbeschluß / rechtzeitig Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluß des Vorsitzenden der 11. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 12.3.2003 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Vollstreckbarklärung den Beschluß des Präsidenten der Anwaltskammer Paris in Verbindung mit dem Beschluß des Präsidenten des Tribunal des Grande Instance Paris vom 30.4.2002 betrifft.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von 2.193,63 EUR.
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