Oberlandesgericht Hamm, 2004-01-05, 15 W 153/03

15 W 153/03Obergericht05.01.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 153/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-01-05

Aktenzeichen: 15 W 153/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0105.15W153.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beteiligten zu 1) werden die Gerichtskosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde auferlegt.

Eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen findet nicht statt.

Der Geschäftswert wird auf 15.000 Euro festgesetzt.

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