Oberlandesgericht Hamm, 2004-04-23, 20 U 3/04

20 U 3/04Obergericht23.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 3/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-23

Aktenzeichen: 20 U 3/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0423.20U3.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16. Oktober 2003 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Es wird festgestellt, dass die Verträge der Parteien Nr. 1 26.315.421 3 sowie 1 26.316.426 1 unverändert fortbestehen und durch die Anfechtung der Beklagten nicht beendet worden sind.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages beibringt.

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