Oberlandesgericht Hamm, 2004-04-28, 20 U 199/03

20 U 199/03Obergericht28.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 199/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-28

Aktenzeichen: 20 U 199/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0428.20U199.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 11. Juli 2003 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 82.290,35 EUR nebst 8 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 16.01.2003 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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