Oberlandesgericht Hamm, 2004-04-29, 15 W 121/04

15 W 121/04Obergericht29.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 121/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-04-29

Aktenzeichen: 15 W 121/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0429.15W121.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 1) trägt die Gerichtskosten des Verfahrens dritter Instanz. Er hat die in dieser Instanz den Beteiligten zu 2) bis 4) entstandenen außer-gerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 1.692,15 Euro festgesetzt.

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