Oberlandesgericht Hamm, 2004-05-10, 5 U 25/04

5 U 25/04Obergericht10.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 25/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-10

Aktenzeichen: 5 U 25/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0510.5U25.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 15. Dezember 2004 verkündete Urteil der Zivilkammer I des Landgerichts Detmolds wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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