1 Vollz (Ws) 75/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-05-18, 1 Vollz (Ws) 75/04
Oberlandesgericht Hamm, 2004-05-18, 1 Vollz (Ws) 75/04
1 Vollz (Ws) 75/04Obergericht18.05.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 75/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-05-18
Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 75/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0518.1VOLLZ.WS75.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet (§ 25 Abs. 4 GKG).
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