11 U 198/01•Oberlandesgericht Hamm, 2004-05-19, 11 U 198/01
Oberlandesgericht Hamm, 2004-05-19, 11 U 198/01
11 U 198/01Obergericht19.05.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 198/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-19
Aktenzeichen: 11 U 198/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0519.11U198.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19. September 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 107.371,76 € abzüglich am 19.07.2001 gezahlter 31.742,41 € nebst 8,25 % Zinsen aus 51.129,19 € ab dem 11.10.1998, aus weiteren 51.129,19 € ab dem 12.11.1998 sowie aus weiteren 5.113,38 € ab dem 14.06.1999 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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