15 W 138/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-05-27, 15 W 138/04
Oberlandesgericht Hamm, 2004-05-27, 15 W 138/04
15 W 138/04Obergericht27.05.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 138/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-05-27
Aktenzeichen: 15 W 138/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0527.15W138.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die weitere Beschwerde wird mit der Maßgabe der nachfolgenden Klarstel-lung des angefochtenen Beschlusses zurückgewiesen.
Auf die Anweisungsbeschwerde wird die Kostenberechnung des Beteiligten zu 1) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Geschäftswert:
Umstellung auf Euro und weitere Satzungs-
änderungen
50.000,00 DM
Kapitalherabsetzung 1.104,24 DM
Kapitalerhöhung 1.955,83 DM
Gesamtwert gem. § 44 Abs. 2 lit. a KostO 53.060,17 DM
in DM in EUR
Gebühr gem. §§ 145 Abs. 1 S. 1, 141, 38 Abs. 2 Nr. 7, 32 KostO 5/10
85,00
43,46
Gebühr gem. § 58 Abs. 1 S. 1 KostO 60,00 30,68
Entgelte für Postdienstleistungen § 152 Abs. 2 Nr. 1 a KostO
3,00
1,53
Dokumentenpauschale §§ 152 Abs. 1, 136 Abs. 1 Nr. 1 KostO
8,00
4,09
Zwischensumme 156,00 79,76
16 % Mehrwertsteuer § 151 a KostO 24,96 12,76
Gesamtbetrag 180,96 92,52
Der Gegenstandswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde wird auf 45,97 EUR festgesetzt.
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