Oberlandesgericht Hamm, 2004-06-17, 15 W 225/04

15 W 225/04Obergericht17.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 225/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-06-17

Aktenzeichen: 15 W 225/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0617.15W225.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 1) trägt die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde. Sie hat die in dieser Instanz dem Beteiligten zu 2) entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 1.268,17 Euro festgesetzt.

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