9 U 38/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-06-18, 9 U 38/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 38/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-18
Aktenzeichen: 9 U 38/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0618.9U38.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 8. Dezember 2003 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels werden den Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor in derselben Höhe Sicherheit leistet.
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