Oberlandesgericht Hamm, 2004-06-22, 34 W 10/04

34 W 10/04Obergericht22.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 34 W 10/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-06-22

Aktenzeichen: 34 W 10/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0622.34W10.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 34. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde der Streitverkündeten zu 3) gegen den Beschluß der 9. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn vom 10.10.2003 wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Beschwerde nach einem Beschwerdewert von 4000 Euro trägt die Streitverkündete zu 3).

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