Oberlandesgericht Hamm, 2004-06-22, 3 Ss OWi 350/04

3 Ss OWi 350/04Obergericht22.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 350/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-06-22

Aktenzeichen: 3 Ss OWi 350/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0622.3SS.OWI350.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch nebst den diesem zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht Herford zurückverwiesen.

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