Oberlandesgericht Hamm, 2004-06-22, 4 U 12/04

4 U 12/04Obergericht22.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 12/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-22

Aktenzeichen: 4 U 12/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0622.4U12.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. Dezember 2003 verkündete

Urteil der VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird

zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung einschließlich der Kosten der

Streitverkündeten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Gegenseite

durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,- EUR abzuwenden, wenn

nicht jene vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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