Oberlandesgericht Hamm, 2004-06-22, 9 U 59/04

9 U 59/04Obergericht22.06.2004

Regest

Zur Unzulässigkeit einer Berufung im Falle der Zahlung des erstinstanzlich ausgeurteilten Betrages von Seiten des Beklagten vor Einlegung des Rechtsmittels

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 59/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-22

Aktenzeichen: 9 U 59/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0622.9U59.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Normen: §§ 511, 515, 522 ZPO

Leitsätze

Zur Unzulässigkeit einer Berufung im Falle der Zahlung des erstinstanzlich ausgeurteilten Betrages von Seiten des Beklagten vor Einlegung des Rechtsmittels

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 9. Oktober 2003 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Rechtsmittels werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.