Oberlandesgericht Hamm, 2004-06-24, 4 U 29/04

4 U 29/04Obergericht24.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 29/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-24

Aktenzeichen: 4 U 29/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0624.4U29.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 4. Dezember 2003 verkündete Urteil der III. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise dahin abgeändert, dass die Klage insoweit abgewiesen wird, als es in dem Verbot unter Nr. 1 heisst "und/oder per SMS zu werben bzw. werben zu lassen".

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 7/10 und die Klägerin 3/10.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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