Oberlandesgericht Hamm, 2004-06-30, 11 U 15/04

11 U 15/04Obergericht30.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 15/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-30

Aktenzeichen: 11 U 15/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0630.11U15.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 21. November 2003 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.