3 Ss OWi 327/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-07-01, 3 Ss OWi 327/04
Oberlandesgericht Hamm, 2004-07-01, 3 Ss OWi 327/04
3 Ss OWi 327/04Obergericht01.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 327/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-07-01
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 327/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0701.3SS.OWI327.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Bottrop zurückverwiesen.
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