2 U 17/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-07-05, 2 U 17/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 U 17/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-05
Aktenzeichen: 2 U 17/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0705.2U17.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 19.12.2003 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe der zu vollstreckenden Beträge abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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