Oberlandesgericht Hamm, 2004-07-05, 4 WF 127/04

4 WF 127/04Obergericht05.07.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 WF 127/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-07-05

Aktenzeichen: 4 WF 127/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0705.4WF127.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Familiensenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 3. 5. 2004 wird der Be-schluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Tecklenburg vom 19. 4. 2004 dahingehend abgändert, dass der Aufgabenbereich "Beantragung von Maßnahmen der Jugendhilfe" nicht von der Verfahrenspflegschaft umfasst wird.

Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben, Auslagen nicht erstattet.

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