Oberlandesgericht Hamm, 2004-07-07, 3 U 264/03

3 U 264/03Obergericht07.07.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 264/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-07-07

Aktenzeichen: 3 U 264/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0707.3U264.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 01.10.2003 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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