Oberlandesgericht Hamm, 2004-07-14, 20 U 20/04

20 U 20/04Obergericht14.07.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 20/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-07-14

Aktenzeichen: 20 U 20/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0714.20U20.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 13. November 2003 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der nach dem Urteil zu vollstreckenden Beträge abzuwenden, falls nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % der jeweils beizutreibenden Beträge leistet.

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