25 U 1/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-07-14, 25 U 1/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 25 U 1/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-14
Aktenzeichen: 25 U 1/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0714.25U1.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 13. Oktober 2003 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann Vollstreckungsmaßnahmen des Beklagten abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, falls nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
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