4 U 37/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-07-20, 4 U 37/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 37/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-20
Aktenzeichen: 4 U 37/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0720.4U37.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 08. Januar 2004 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 Euro abzuwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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