2 WF 345/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-08-03, 2 WF 345/04
Oberlandesgericht Hamm, 2004-08-03, 2 WF 345/04
2 WF 345/04Obergericht03.08.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 WF 345/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-08-03
Aktenzeichen: 2 WF 345/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0803.2WF345.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluß des Amtsgerichts- Familiengericht – Essen vom 17.6.2004 aufgehoben.
Der Antragstellerin wird für die Anträge zu 2. und 3. aus der Klageschrift Prozeßkostenhilfe bewilligt.
Die Entscheidung über zu zahlende Raten wird dem Amtsgericht übertragen.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlaßt.
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