Oberlandesgericht Hamm, 2004-08-03, 2 WF 345/04

2 WF 345/04Obergericht03.08.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 WF 345/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-08-03

Aktenzeichen: 2 WF 345/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0803.2WF345.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluß des Amtsgerichts- Familiengericht – Essen vom 17.6.2004 aufgehoben.

Der Antragstellerin wird für die Anträge zu 2. und 3. aus der Klageschrift Prozeßkostenhilfe bewilligt.

Die Entscheidung über zu zahlende Raten wird dem Amtsgericht übertragen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlaßt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.